sponsoring einzelsportler steuer
einer Zahlungs-Bestätigung nachweisen, dass das Sponsoring einen betrieblich veranlassten Grund hatte. November 1987, BStBl II 1988 S. 220; vom 12. Um die Kosten im Rahmen des Möglichen zu halten, werden in der Regel Sponsoren gesucht. Mai 2013 (BGBl. Für den gemeinnützigen Verein steht im Vordergrund, die Leistungen seines Sponsors nicht versteuern zu müssen. Februar 1993, BStBl II S. 441, 445), für sein Unternehmen erstrebt oder für Produkte seines Unternehmens werben will. September 1990, BStBl II 1991 S. 258). 821. Freiwillige Zuwendungen wie Sponsorzahlungen sind grundsätzlich nicht steuerlich abzugsfähig. 10.5 Abs. Vahlen, München, 2002, ISBN 3-8006-2890-2. Demnach gilt: Erhält Ihr Verein Geld, kommt es entscheidend darauf an, ob der Gönner für dieses Geld eine Gegenleistung erhält, oder nicht. I 2012, 1169) Folgendes: Zahlungen im Rahmen des Sponsoring sind Entgelt für steuerpflichtige Leistungen an den Sponsor (§ 1 Abs. Sponsoring und Steuer – Das musst du unbedingt beachten. B. Bandenwerbung, gelten diese beim Gesponserten grundsätzlich als steuerpflichtige Umsätze. 1 Nr. Leistungen eines Sponsors beruhen häufig auf einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Sponsor und dem Empfänger der Leistungen (Sponsoring-Vertrag), in dem Art und Umfang der Leistungen des Sponsors und des Empfängers geregelt sind. 1 UStG), wenn nach dem jeweiligen Sponsoring-Vertrag konkrete Leistungen (z. Die im Zusammenhang mit dem Sponsoring gemachten Aufwendungen können. Jugendsport. 2009 I S.3950, BStBl 2010 I S. 2), Bildung gewillkürten Betriebsvermögens bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs.3 EStG; BFH vom 2. Steuerermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, 2a. 2. Die rechtliche Beratung kann im Sponsoring Wege eröffnen, eine Zuordnung zur wirtschaftlichen wie zur nicht-wirtschaftlichen Sphäre zu gestalten, die steuerliche Behandlung und Belastung verlässlich zu planen und eine Ungleichbehandlung zu verhindern. 20 Buchst. Bereits das genannte BMF-Schreiben vom 13.11.2012 (IV D 2 – S 7100/08/10007 :003) hatte klargestellt: Der bloße Hinweis auf den Sponsor unter Verwendung des Namens oder Logos (auf Plakaten, in Veranstaltungshinweisen oder anderer Form) stellt keinen Leistungsaustausch im Sinne des § 1 Abs. Insoweit entfällt eine Besteuerung als unentgeltliche Wertabgabe. Während die einen mit der Förderung von Einzelpersonen, Personengruppen oder von Veranstaltungen und Organisationen ihre Öffentlichkeitsarbeit im Marketingmix verbessern, betrachten andere diese Form der Förderung als einseitige Einflussnahme auf die Meinungsbildung in der Öffentlichkeit. Lesezeit: < 1 Minute Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe hat sich mit den steuerlichen Auswirkungen von Sponsoring-Aktivitäten auseinandergesetzt. Leistungen eines Sponsors beruhen häufig auf einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Sponsor und dem Empfänger der Leistungen (Sponsoringvertrag), in dem Art und Umfang der Leistungen des Sponsors und des Empfängers geregelt sind. im ideellen Bereich) und für unternehmensfremde Zwecke (z.B. 6 UStAE) in Betracht kommen. November 1999 (BStBl I S. 959) Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 30. Bachelorarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg, Sprache: Deutsch, Abstract: In der folgenden Arbeit soll die ertragsteuerliche Behandlung von Einnahmen aus dem Sportbereich untersucht werden. Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe ein Vorsteuerabzug aus der Rechnung des Sponsors zulässig ist, beurteilt sich nach der tatsächlichen Verwendung der Sach- oder Dienstleistung. Der Zuwendungsempfänger erhält demnach Geld für gemeinnützige Zwecke vom Sponsor und nicht für eine Gegenleistung in Form von Werbung. 2 Satz 2 und des § 52 Abs. 9 KStG. 2 EStG a. F. begünstigten Versicherungszweigs im Inland erteilt ist – Stand: 1.1.2004, Lebensversicherungen (Vertragsabschluss nach dem 31.12.2004), Besteuerung von Versicherungserträgen im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 6 EStG BMF vom 1.10.2009 (BStBl I S. 1172) unter Berücksichtigung der Änderungen durch BMF vom 6.3.2012 (BStBl I S. 238) und vom 11.11.2016 (BStBl I S. 1238), Berechnung des Unterschiedsbetrages zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge bei (Teil-)Auszahlungen des Zeitwertes von Rentenversicherungen nach Beginn der Rentenzahlung BMF vom 18.6.2013 (BStBl I S. 768), Sonderbetriebsvermögen bei Vermietung an eine Schwestergesellschaft; Anwendung der BFH-Urteile vom 16. Werden Sie jetzt als Sponsor im Motorsport aktiv! Umsatzsteuerrechtlicher Vorsteuerabzug, a) Land- und Forstwirtschaft (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1), b) Gewerbebetrieb (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2), c) Selbständige Arbeit (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3), d) Nichtselbständige Arbeit (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4), e) Kapitalvermögen (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5), f) Vermietung und Verpachtung (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6), g) Sonstige Einkünfte (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7), 1. Die Zielsetzungen weisen dabei sowohl ökonomische als auch psychologische Komponenten auf. Fertigungskosten für die eventuelle Herstellung von Werbemitteln gehen (in der Regel) zu Lasten des Sponsors. Er ist für die Steuererklärung selbst verantwortlich! Sofern sich in der Folgezeit der Umfang der unternehmerischen Nutzung ändert, vgl. Abschn. I S. 1912) in einem Folgejahr BMF vom 15.1.2016 (BStBl I S. 83), Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge nach § 45a Absatz 2 und 3 EStG; Neuveröffentlichung des BMF-Schreibens BMF vom 3.12.2014 (BStBl I S. 1586) unter Berücksichtigung der Änderungen durch BMF vom 5.9.2016 (BStBl I S. 1001) und vom 11.11.2016 (BStBl I S. 1238), Einzelfragen zur Abgeltungsteuer; Neuveröffentlichung des BMF Schreibens BMF-Schreiben vom 18.1.2016 (BStBl I S. 85) unter Berücksichtigung der Änderungen durch BMF vom 20.4.2016 (BStBl I S. 475) und vom 16.6.2016 (BStBl I S. 527), Übertragung der Freibeträge für Kinder; BMF-Schreiben zu § 32 Absatz 6 Satz 6 bis 11 EStG BMF vom 28.6.2013 (BStBl I S. 845), Familienleistungsausgleich; Lebenspartner und Freibeträge für Kinder Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Sponsoring und die Steuer Sponsoring Steuer: Aufwendungen, die einem Unternehmen für Sponsoringmaßnahmen entstehen, können zu Betriebsausgaben, Spenden oder steuerlich nicht abzugsfähigen Ausgaben führen Sponsoring bezieht sich meist auf gemeinnützige Bereiche wie Sport, Kunst, Kultur, Soziales sowie Umwelt- und Denkmalschutz. 2 KStG, 9 Nr. Allerdings wird bei reinen Sponsorverträgen mit Einzelsportlern in aller Regel kein Dienstverhältnis anzunehmen sein, wenn auch solche Verträge durchaus häufig Verpflichtungen der Sportler vorsehen, die gem. Die Zuwendungen, die der Sportler bekommt, sind für ihn evtl. Steuerliche Behandlung beim Sponsor [] Die im Zusammenhang mit dem Sponsoring gemachten Aufwendungen können sein Betriebsausgaben i.S. Juli 2010 – 2 BvR 748/05, 2 BvR 753/05 und 2 BvR 1738/05 – (BStBl 2011 II S. 86); Auswirkungen auf Einlagen nach § 6 Absatz 1 Nummer 5 Satz 1 Buchstabe b EStG und Einbringungen nach § 22 Absatz 1 Satz 5 i. V. m. Absatz 2 UmwStG Zuordnung von Veräußerungskosten BMF vom 21.12.2011 (BStBl 2012 I S. 42) unter Berücksichtigung der Änderungen durch BMF vom 16.12.2015 (BStBl 2016 I S. 11), Ertragsteuerliche Beurteilung von Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und von Reisekosten unter Berücksichtigung der Reform des steuerlichen Reisekostenrechts zum 1. Soweit es sich um ein Sponsoring in Form eines finanziellen Beitrags handelt, sind die Bewertungsfragen – zumindest aufgrund der langjährigen Praxis – rasch geklärt. § 8 sonstige Bestimmungen - Verein/Veranstalter und Sponsor werden über … 1 Nr. 2 UStG ausschließen, entfällt der Vorsteuerabzug. 3.4 Abs. News vom Steuerberater in Kitzbühel/Söll: Freiwillige Zuwendungen wie Sponsorzahlungen sind grundsätzlich nicht steuerlich abzugsfähig. Ab dem 1.1.2013 besteht für juristische Personen des öffentlichen Rechts und Vereine eine Berechtigung zum Vorsteuerabzug nur noch im Umfang der Verwendung für die unternehmerische – wirtschaftliche – Tätigkeit (vgl. 1 EStG), bei … April 2006 (BStBl I S. 353) und des Gesetzes zur Fort-führung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale vom 20. Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten, 4a. 5 EStG, Bemessungsgrundlage für die Absetzungen für Abnutzung nach Einlage von zuvor zur Erzielung von Überschusseinkünften genutzten Wirtschaftsgütern; Anwendung der Urteile des BFH vom 18. Hostaschverordnung) die pauschale Reiseaufwandsentschädigung (oft als PRAE abgekürzt).. Diese Reiseaufwandspauschale ist im Einkommensteuergesetz (ESTG §3 Abs. Die liebsten Fashion-Marken kaufen. Nebenbei steuern inzwischen zahlreiche Sponsoren eine spezielle Zielgruppenansprache über Trendsportarten-Sponsoring, wie Basketball und Snowboarding, an. BFH, Urteile v. 21.04.2005, V R 11/03, BStBl II 2007 S. 63; v. 27.02.2008, XI R 50/07, BStBl II 2009 S. 426; v. 18.12.2008, V R 38/06, BStBl II 2009 S. 749). 23 angefügt: „(23) Weist der Empfänger von Zuwendungen aus einem Sponsoringvertrag auf Plakaten, in Veranstaltungshinweisen, in Ausstellungskatalogen, auf seiner Internetseite oder in anderer Weise auf die Unterstützung durch den Sponsor lediglich hin, erbringt er insoweit keine Leistung im Rahmen eines Leistungsaustausches. Abschnitt 31 Abs. Dieser Hinweis kann unter Verwendung des Namens, Emblems oder Logos des Sponsors, jedoch ohne besondere Hervorhebung oder Verlinkung zu dessen Internetseiten, erfolgen.“. 1a Satz 1 UStG i.V.m. Das Instrument Sport-Sponsoring hat im Rahmen der Kommunikationspolitik bei Banken in den letzten Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen. Die Nutzung für unternehmensfremde Zwecke ist grundsätzlich als unentgeltliche Wertabgabe zu besteuern. Das macht es so wichtig, dass Sie als Schatzmeister genau hinschauen und die steuerliche Einordnung von Sponsoringmaßnahmen sorgfältig prüfen. geringwertiger Wirtschaftsgüter nach § 6 Absatz 2 EStG und zum Sammelposten nach § 6 Absatz 2a EStG in der Fassung des Gesetzes zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums vom 22. Top 2: Steuerliche Bedeutung des Sponsorings Bei einer aus steuerlicher Sicht optimalen Vertragsgestaltung sind folgende Weichenstellungen zu beachten: Besteuerung des Sponsors Dem Sponsor ist regelmäßig daran gelegen, seine Sponsoringleistung als Betriebsausgabe in Ansatz bringen zu können, da diese den zu versteuernden Unternehmensgewinn mindert – und zwar zu 100 % (im … 11 Werbemöglichkeiten Die Sponsorensuche ist ein umfangreiches Thema für jeden Verein. 5 GewStG abgezogen werden dürfen, oder; steuerlich nicht abziehbare Kosten der Lebensführung (§ 12 Nr. Juli 1997 (BStBl I S. 726). Es erwartet also eine Gegenleistung vom Verein, die meist vertraglich fixiert wird. Einige Buchmacher unterstützen Teams oder Einzelsportler mit ihrem Sponsoring und stellen so ihre Begeisterung zum Sport mehrfach unter Beweis. Wird der Gegenstand für unternehmerische (wirtschaftliche) Zwecke oder nichtwirtschaftliche Tätigkeiten im engeren Sinne (z.B. Dieses Schreiben ersetzt das BMF-Schreiben vom 9. 5 GewStG abgezogen werden dürfen, oder; steuerlich nicht abziehbare Kosten der Lebensführung (§ 12 Nr. Sponsorings, Teamsponsoring, Sponsoring von Einzelsportler sowie Sportveranstaltungen Vermarktung von Sportrechten Bedeutung & Arten von Marketing- und Medienrechten, Rechteinhaber, Rechte- handel, Rolle von Vermarktungsagenturen Hospitalitymanagement Entwicklung und wirtschaftliche Bedeutung des Hospitalitymanagement, erfolgreiche Vermarktung von … In den meisten Fällen fragen mich diese Personen, ob ich sie mit der Erstellung eines professionellen Sponsoren-Anschreibens unterstützen kann. BMF vom 10.11.2015 (BStBl I S. 877), Ertragsteuerliche Behandlung von Leasing-Verträgen über bewegliche Wirtschaftsgüter BMF vom 19.4.1971 (BStBl I S. 264), Ertragsteuerliche Behandlung von Finanzierungs-Leasing-Verträgen über unbewegliche Wirtschaftsgüter BMWF vom 21.3.1972 (BStBl I S. 188), Steuerrechtliche Zurechnung des Leasing-Gegenstandes beim Leasing-Geber BMF vom 22.12.1975, Ertragsteuerliche Behandlung von Teilamortisations-Leasing-Verträgen über unbewegliche Wirtschaftsgüter BMF vom 23.12.1991 (BStBl 1992 I S. 13), Lebensversicherungen (Vertragsabschluss vor dem 1.1.2005), Vertragsänderungen bei Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall im Sinne des § 10 Abs. Ich bin 25 Jahre alt und betreibe den Rallyesport aktiv als Fahrer seit etwas mehr als fünf Jahren und konnte bereits einige beachtliche Erfolge im nationalen Bereich Deutschlands verbuchen. Der Wert der Gegenleistung entspricht in diesen Fällen immer dem Sponsoring-Betrag. Derzeit wird zwar noch ein Werbeverbot für alle Buchmacher diskutiert. Steuerliche Behandlung des Sponsoring. Wird der Gegenstand sowohl für unternehmerische als auch für unternehmensfremde oder nichtwirtschaftliche Zwecke im engeren Sinne verwendet, ist unter den Voraussetzungen des § 15 Abs. 4 EStG, Spenden, die unter den Voraussetzungen der §§ 10 b EStG, 9 Abs. 3 UStAE) oder der ermäßigte Steuersatz (z.B. Einzelsportler sind dagegen die sogenannten Small Caps an der Sponsoring-Börse: Sie bieten die Chance auf weitaus höhere Renditen bei einem niedrigeren Einstiegspreis; das Risiko, gar keinen Gewinn zu erzielen, ist aber ebenfalls signifikant höher. Mit dem lange erwarteten BMF-Schreiben vom 18.2.98 (BStBl I 98, 212) nimmt die Verwaltung erstmals zur steuerlichen Behandlung des sogenannten Sponsoring Stellung. Rechtliche und steuerliche Beratung in allen Fragen im Geschäftsfeld Profisport und Sportbusiness; Vertragsgestaltung; M&A bei Sportanlagen und Lizenzsportabteilungen; … insbesondere Anwendungserlaà zur Abgabenordnung, zu § 67a, Tz.I/9). Steuerliche Behandlung beim Sponsor. Die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Athleten „Star “ ist selbstständiger Profisportler, somit als sog. Nach Ablauf eines Steuerjahres müssen sie eine Gewinnermittlung durchführen, um anschließend die darauf basierende Einkommensteuererklärung einzureichen. 4 EStG, Spenden, die unter den Voraussetzungen der §§ 10b EStG, 9 Abs. 1 Nr. 7 bis 10 AEAO zu § 64 und Nr. 1 Satz 2 EStG). Unser Team kümmert sich um die persönlichen Bedürfnisse von Spitzensportlern. Sponsoo verbindet Sponsoren und tausende von Sportlern und Vereinen aus mehr als 300 unterschiedlichen Sportarten. Steuer- & Rechtsfragen ... Sport-Sponsoring hat in der Raiffeisen Bankengruppe bereits eine lange Tradition. Von der Planung bis hin zum Vertragsabschluss & der gegenseitigen Leistungserfüllung gibt es einiges zu beachten. Lesezeit: 2 Minuten Vor allem im Sport sehen viele Unternehmen eine gute Möglichkeit, durch Sponsoring auf sich aufmerksam zu machen. 2 KStG, 9 Nr. Dieser Trend wird sich wohl auch weiter fortsetzen. In diesem Fall hat es auch die gleichen steuerlichen Auswirkungen. 1 Nr. Dies gilt auch dann, wenn ein … Hier haben wir für Sie umfassende Informationen und Tipps zusammengetragen, wie Sie geeignete Sponsoren finden und auch halten. Sponsoren finden – Strategie zum Abschluss inkl. Antragsformular für Förderanfragen | EnBW. Es werden nur Anfragen aus dem Geschäftskreis behandelt (Statuten Art. Vertretungsmacht des Vorstands - Willenserklärungen Mehrheitsvertretung Grundsätzlich ist für die Frage der Vertretung des Vereins die Satzung des Vereins maßgeblich. Verlag Dr. Kovac, Hamburg, 2008, ISBN 978-3-8300-3634-0. Für die Berücksichtigung der Aufwendungen als Betriebsausgaben kommt es nicht darauf an, ob die Leistungen notwendig, üblich oder zweckmäÃig sind; die Aufwendungen dürfen auch dann als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn die Geld- oder Sachleistungen des Sponsors und die erstrebten Werbeziele für das Unternehmen nicht gleichwertig sind. den Weisungen des Sponsors zu erfüllen sind. Die Zukunft Ihrer Steuerkanzlei beginnt jetzt. Steuerlich ist gemäß Vereinsrichtlinien, soweit die Betätigung für den Verein im Mittelpunkt steht, bis zur Höhe von 906,33 Euro monatlich kein Dienstverhältnis anzunehmen. SCHEIDLE & PARTNER fördert im Rahmen diversifizierter Jugendsport-Aktivitäten Vereine, Wettbewerbsteams und junge Einzelsportler sowie das ehrenamtliche Engagement von Betreuern, Trainern und Unterstützern. Diese Leistungen unterliegen auch bei … Der Zuwendungsempfänger kann aufgrund des fehlenden Leistungsaustauschs aus Aufwendungen, die in Zusammenhang mit den Hinweisen auf den Sponsor stehen, keinen Vorsteuerabzug geltend machen. 2 Sätze 4 und 5 UStAE. Die Beteiligten haben über steuerpflichtige Umsätze grundsätzlich Rechnungen mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer zu erteilen (§ 14 Abs. Der gemeine Wert (Abschn. InsO) oder einer Verbraucherinsolvenz (§§ 304 ff. 2 UStG). Dieser Hinweis kann unter Verwendung des Namens, Emblems oder Logos des Sponsors, jedoch ohne besondere Hervorhebung, erfolgen. Die Versicherung B zahlt dem Sportverein A für ein Turnfest einen Zuschuss von 10.000 €. Sie müssen JavaScript aktivieren, um einen Kommentar schreiben zu können. ("IV B 2" â "S 2144" â "40/98")/("IV B 7" â "S 0183" â "62/98"). 1.1 UStAE folgender Abs. Sponsoring versus Werbeverbot. Soll der Verein also lediglich Leistungen der Öffentlichkeitsarbeit für den Sponsor erbringen, bezieht … Die darin festgelegte Spende wird von der Firma an den Verein gezahlt, um bestimmte Projekte oder die Vereinsarbeit im Allgemeinen zu unterstützen. Haufe Online Redaktion. I Seite 2397) BMF vom 17.1.2014 (BStBl I S. 109), Gesetz zum Ausgleich von Auswirkungen besonderer Schadensereignisse in der Forstwirtschaft (Forstschäden-Ausgleichsgesetz), Ertragsteuerliche Folgen aus der Umsetzung der auf EU-Ebene beschlossenen Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in nationales Recht BMF vom 25.6.2008 (BStBl I S. 682) unter Berücksichtigung der Änderungen durch BMF vom 13.10.2008 (BStBl I S. 939) – Letztmals abgedruckt im EStH 2014 –, Besteuerung der Forstwirtschaft; Auswirkungen der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs vom 5. Durch den zusätzlichen Abdruck des Werbeslogans wird von A an C eine Werbeleistung im Rahmen eines steuerschädlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ausgeführt, die dem allgemeinen Steuersatz unterliegt. Aufwendungen des Sponsors sind Betriebsausgaben, wenn der Sponsor wirtschaftliche Vorteile, die insbesondere in der Sicherung oder Erhöhung seines unternehmerischen Ansehens liegen können (vgl. Mit der bloßen Nennung des Sponsors – ohne besondere Hervorhebung – wird diesem vom Zuwendungsempfänger weder ein verbrauchsfähiger Vorteil gewährt, noch werden ihm Kosten erspart, die er sonst hätte aufwenden müssen. Damit kann der Sponsor es als Betriebsausgabe von der Steuer … April 2014 – IX R 45/13 - (BStBl 2015 II S. 635) BMF vom 27.7.2015 (BStBl I S. 581), Abgrenzung von Anschaffungskosten, Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen bei der Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden; BFH-Urteile vom 9.5.1995 – BStBl 1996 II S. 628, 630, 632, 637 –; vom 10.5.1995 – BStBl 1996 II S. 639 – und vom 16.7.1996 – BStBl II S. 649 – sowie vom 12.9.2001 – BStBl 2003 II S. 569, S. 574 – und vom 22.1.2003 – BStBl II S. 569 BMF vom 18.7.2003 (BStBl I S. 386), Einkommensteuerrechtliche Behandlung des Nießbrauchs und anderer Nutzungsrechte bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung BMF vom 30.9.2013 (BStBl I S. 1184), Schuldzinsen bei einem Darlehen für die Anschaffung oder Herstellung eines teilweise vermieteten und teilweise selbstgenutzten Gebäudes bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; BFH-Urteil vom 25.3.2003 (BStBl 2004 II S. 348) BMF vom 16.4.2004 (BStBl I S. 464), Muster für Zuwendungsbestätigungen (§ 10b EStG) BMF vom 7.11.2013 (BStBl I S. 1333) ergänzt durch BMF vom 26.3.2014 (BStBl I S. 791), Steuerbegünstigte Zwecke (§ 10b EStG); Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes (Ehrenamtsstärkungsgesetz) vom 21. B. Banden- oder Trikotwerbung, Anzeigen, Vorhalten von Werbedrucken, Lautsprecherdurchsagen, Überlassung von Eintrittskarten usw.) 1 Nr. Als Bemessungsgrundlage für die steuerpflichtige Leistung der steuerbegünstigten Einrichtung ist der gemeine Wert der Sach- oder Dienstleistung des Sponsors anzusetzen (§ 3 Abs. 4 Satz 6 bis 8 EStG BMF vom 19.11.2008 (BStBl I S. 970), Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Gesamtobjekten, von vergleichbaren Modellen mit nur einem Kapitalanleger und von gesellschafts- sowie gemeinschaftsrechtlich verbundenen Personenzusammenschlüssen (geschlossene Fonds) BMF vom 20.10.2003 (BStBl I S. 546), Einkunftserzielung bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung BMF vom 8.10.2004 (BStBl I S. 933), Einkunftsermittlung bei im Betriebsvermögen gehaltenen Beteiligungen an vermögensverwaltenden Personengesellschaften BMF vom 29.4.1994 (BStBl I S. 282), Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nach Veräußerung des Mietobjekts oder nach Wegfall der Einkünfteerzielungsabsicht; Anwendung der BFH-Urteile vom 21. Betriebsausgaben i.S. B. Sport-, Kultur-, Sozio-, Ãko- und Wissenschaftssponsoring) â im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder folgende Grundsätze: Unter Sponsoring wird üblicherweise die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen zur Förderung von Personen, Gruppen und/oder Organisationen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen, sozialen, ökologischen oder ähnlich bedeutsamen gesellschaftspolitischen Bereichen verstanden, mit der regelmäÃig auch eigene unternehmensbezogene Ziele der Werbung oder Ãffentlichkeitsarbeit verfolgt werden. 2a EStG BMF vom 8.9.2006 (BStBl I S. 497), Bilanzsteuerliche Behandlung von Pensionszusagen einer Personengesellschaft an einen Gesellschafter und dessen Hinterbliebene BMF vom 29.1.2008 (BStBl I S. 317), Bilanzsteuerrechtliche Beurteilung von Aufwendungen zur Einführung eines betriebswirtschaftlichen Softwaresystems (ERP-Software) BMF vom 18.11.2005 (BStBl I S. 1025), Bewertung des Vorratsvermögens gemäß § 6 Absatz 1 Nummer 2a EStG – Lifo-Methode BMF vom 12.5.2015 (BStBl I S. 462), Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch – Auszug –, Buchführung in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben BMF vom 15.12.1981 (BStBl I S. 878), DBA/Ausländische Besteuerung/Steuerabzug nach § 50a EStG, Stand der Doppelbesteuerungsabkommen und anderer Abkommen im Steuerbereich sowie der Abkommensverhandlungen am 1. In diesem Fall hat es auch die gleichen steuerlichen Auswirkungen. Bei der Behandlung von Sponsoring-Anfragen werden folgende Grundsätze berücksichtigt. B. auf Plakaten, Veranstaltungshinweisen, in Ausstellungskatalogen oder in anderer Weise auf die Unterstützung durch einen Sponsor lediglich hinweist. Der Sponsor kann eigene Werbemittel für die Veranstaltung verwenden, wenn diese Mittel dem erforderlichen Gesamterscheinungsbild, vor allem in Hinblick auf die Größe der Werbemittel, entsprechen. 2 Satz 1 Buchstabe a EStG bei Beiträgen an berufsständische Versorgungseinrichtungen BMF vom 8.7.2014 (BStBl I S. 1098), Vorsorgeaufwendungen, Aufteilung eines einheitlichen Sozialversicherungsbeitrags (Globalbeitrag); Anpassung der Aufteilungsmaßstäbe für den Veranlagungszeitraum 2016 BMF vom 28.8.2015 (BStBl I S. 632), Steuerrechtliche Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen Angehörigen BMF vom 23.12.2010 (BStBl 2011 I S. 37) unter Berücksichtigung der Änderungen durch BMF vom 29.4.2014 (BStBl I S. 809), Berücksichtigung ausländischer Verhältnisse; Ländergruppeneinteilung ab 1. Bleiben Sie immer Up-to-date mit dem haufe.de, Empfänger der vom Sponsor gewährten Zuwendung in Geld oder in geldwerten Vorteilen, Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software, 0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte, Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen Photovoltaikanlagen bzw. Europas größter Marktplatz für Sport-Sponsoring. Wirtschaftliche Vorteile für das Unternehmen des Sponsors können auch dadurch erreicht werden, daà der Sponsor durch Verwendung des Namens, von Emblemen oder Logos des Empfängers oder in anderer Weise öffentlichkeitswirksam auf seine Leistungen aufmerksam macht.